Verkehrszeichen und -einrichtungen
Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist ein schriftlicher begründeter Antrag einzureichen. Anordnungsbehörde ist das Straßenverkehrsamt in Siegburg.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Weiteres erfahren Sie durch das
Bürgerinformationssystem des Rhein-Sieg-Kreises
Informationen über die Verwaltung
Über diese interaktives Bürgerinformationssystem gelangen Sie zu den allgemeinen Informationen aller Bereiche der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises und erfahren Näheres zu den jeweiligen Ansprechpartnern vor Ort direkt durch die Internet-Seite:
www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/bis/
Ihre Ansprechpartner
Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10
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