.

Verbrennen

Das Verbrennen von Abfall (auch Astwerk, Reisig, Schlagabraum oder Gartenabfällen) ist nicht gestattet.

 

Abfälle müssen in der Regel der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) zugeführt werden. Weitere Infos auf der Internet-Seite der RSAG: www.rsag.de


In besonderen Ausnahmefällen, etwa bei forstamtlich bestätigtem Befall mit bestimmten Schädlingsarten, kann das Ordnungsamt der Gemeinde Windeck eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

 

Widerrechtliches Verbrennen kann zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

Dieser Artikel wurde bereits 16809 mal angesehen.


.
.

xxnoxx_zaehler