Tempo 30 - Zone
Tempo 30-Zonen sollen auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz und Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.
Grundsätzlich gilt innerhalb der ausgewiesenen Zonen die Grundregel "rechts vor links”. Ausnahmen können aufgrund von den Bedürfnissen der Buslinien bestehen. Dann ist die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet.
Im Gemeindegebiet ist die Zonengrenze durch das entsprechende Verkehrszeichen sowie einer Fahrbahnmarkierung deutlich gemacht. Innerhalb der Zone gibt es keine weitere Fahrbahnmarkierung, welche die Fortdauer der Zonen-Anordnung in Erinnerung ruft.
Der Kraftfahrer muss abseits der Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßen damit rechnen, dass er sich in einer Tempo 30-Zone befindet.
Innerhalb der Zone wird in der Regel auf Lichtzeichenanlagen, gesonderte Radwege und Fußgängerüberwege verzichtet. Auch innerhalb der Tempo 30 – Zone ist das Spielen auf der Fahrbahn nicht erlaubt. Eine Tempo 30- Zone ist nicht gleichzusetzen mit einem verkehrsberuhigten Bereich nach VZ 325 StVO (Spielstraße).
Die Anordnung von Tempo 30-Zonen kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden, wenn die Voraussetzungen und Merkmale der Verwaltungsverordnung zu § 45 StVO vorliegen. Zuständig für das Verfahren und die Anordnung ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Ihre Ansprechpartner
Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Knöbel
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Herr Hassel
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Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10
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