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Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Obdachlosenangelegenheit
Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Beratung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum in einer Obdachlosenunterkunft beschafft werden kann.
Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.
Ihre Ansprechpartner
Ottmar Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ottmar.hassel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 6
Sebastian Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: sebastian.knoebel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 5
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