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Hilfeleistungspflicht

Der Einsatzleiter der Feuerwehr ist berechtigt, Personen zur Hilfeleistung oder zur Gestellung von Hilfsmitteln oder Fahrzeugen heranzuziehen. Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz der Feuerwehr behindert wird, sind verpflichtet, diese auf Weisung des Einsatzleiters oder seines Beauftragten wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden. Ein Verstoß hiergegen kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.

 

Ihre Ansprechpartner

Daniel Walter
Telefon: 02292 / 601-188
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: daniel.walter@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.02

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

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