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Gaststättenwesen

Der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Ausführliche Informationen zur Erlangung einer Konzession usw. finden Sie in dem Merkblatt "Info zum Gaststättenrecht".

 

Für  besondere Anlässe, z. B. Dorffeste, Kirmes, Sportfeste, etc. wird eine Gestattung erteilt  Näheres erfahren Sie unter dem Stichwort "Schankerlaubnis".

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

 

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