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Bußgeld

Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer Bestimmung in einer kommunalen Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist.

Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist, insbesondere im Straßenverkehrsbereich, die kostenpflichtige Verwarnung (sogen. „Knöllchen“) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde und Gründe für eine Verfahrenseinstellung nicht erkennbar sind.

Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört.

Aufgrund der Ausführungen in der Anhörung als auch aufgrund von Zeugenaussagen wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird oder ob das Verfahren ggf. eingestellt wird.

 

Aus dem Bußgeldbescheid ist daher zu ersehen:

  1. Die Angaben zur Person des Betroffenen und evtl. Nebenbeteiligten
  2. Die Namen und die Anschrift des Verteidigers
  3. Die Bezeichnung der Tat, die den Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  4. Die Beweismittel
  5. Die Geldbuße und die Nebenfolgen

 

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Einspruch erheben.

 

Sofern die Gemeinde dem Einspruch nicht abhelfen kann, entscheidet das Amtsgericht Waldbröl über den Einspruch.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10

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