Wohngeld
Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.
Besitzer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung mit geringem Einkommen können Lastenzuschuss beantragen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (www./wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohlgeld sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Antragsvordrucke nebst Anlagen stehen auf der Internetseite www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Melanie Gärtner
Telefon: 02292 / 601-168
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: melanie.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II (Rathausstr. 17), Raum 44
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