Arbeitssicherheit
Personalamt
Gemäß § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Diese sollen ihm beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewendet werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Der Betriebsarzt hat die Aufgabe, die Gemeinde Windeck beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich die Gemeinde Windeck eines privaten überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten / Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Ihre Ansprechpartnerin
Ute Alscher
Telefon: 02292 / 601-110
Fax: 02292 / 601-291
E-Mail: ute.alscher@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 1.02