Grundsteuer
Sachbereich 13 / Veranlagungsverfahren (Steueramt)
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die von jedem Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten durch den Abgabenbescheid zusammen mit den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erhoben wird.
Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen,
die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuerhebesätze, die durch den Rat beschlossen werden, betragen in 2021:
- Grundsteuer A: 490 %
- Grundsteuer B: 715%
Das
Finanzamt Siegburg
-Bewertungsstelle-
Mühlenstraße 19
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 105-0
führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch und erlässt den Einheitswert- sowie den Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde ist.
Bei einem Eigentumswechsel im Laufe eines Jahres ist der alte Eigentümer grundsätzlich für das gesamte Jahr, in dem der Wechsel stattfand, zur Zahlung der Grundsteuer weiterhin verpflichtet.
Ihre Ansprechpartner
Angela Glass
Telefon: 02292 / 601-119
Fax: 02292 / 601-274
E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.03
Anja Rötzel
Telefon: 02292 / 601-219
Fax: 02292 / 601-274
E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de
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