Grundbesitzabgaben
Sachbereich 13 / Veranlagungsverfahren (Steueramt)
Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen in der jeweils geltenden Fassung werden die Grundbesitzabgaben, also die Steuern und Gebühren, jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.
Zahlungspflichtiger ist Eigentümer/in der Erbbauberechtigter/in zum 01. Januar des Jahres ist.
Die Grundbesitzabgaben werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben (15.02./15.05./15.08./15.11.) und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:
- Grundsteuer
- Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung und Winterdienst)
Die Straßenreinigungsgebühren werden zusammen mit der Grundsteuer in einem Abgabenbescheid festgesetzt.
Für die Grundsteuer- und Straßenreinigungspflicht gilt, dass im Falle eines Eigentümerwechsels der neue Eigentümer von Beginn des auf den Wechsel folgenden Jahres steuerpflichtig ist.
Ihre Ansprechpartner
Angela Glass
Telefon: 02292 / 601-119
Fax: 02292 / 601-274
E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 2.03
Anja Rötzel
Telefon: 02292 / 601-219
Fax: 02292 / 601-274
E-Mail: steueramt@gemeinde-windeck.de
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