Dienstaufsichtsbeschwerden
Neben den förmlichen Rechtsbehelfen (Widerspruch/Klage vor dem Verwaltungsgericht) stehen den Bürgern eine Reihe weiterer, sogenannter formloser Rechtsbehelfe zur Verfügung, die unabhängig von Widerspruch und Klage sind und daher neben diesen oder auch alleine erhoben werden können.
Einen solchen formlosen Rechtsbehelf stellt die Dienstaufsichtsbeschwerde dar, mit der, anders als bei der Fachaufsichtsbeschwerde, nicht eine sachliche Entscheidung, sondern das persönliche Verhalten eines Bediensteten überprüft werden soll.
Sie wendet sich an den Dienstvorgesetzten. Die Bürgermeisterin ist Dienstvorgesetzte der Beamten und Beschäftigten der Gemeinde Windeck.
Ihre Ansprechpartnerin
Heidi Kirchner
Telefon: 02292 / 601-114
Fax: 02292 / 601-291
E-Mail: heidi.kirchner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 1.03b