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Wahlen

Die Organisation von

  • Europawahlen,
  • Bundestagswahlen,
  • Landtagswahlen,
  • Kreistagswahlen,
  • Gemeinderatswahlen

sowie die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte obliegt bei der Gemeindeverwaltung Windeck dem Sachbereich 22.

 

Die Abgeordneten und politischen Vertreter werden in der gesamten Bundesrepublik in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich.

 

Die Wahlen finden - je nach Wahlart - im Abstand von vier bis sechs Jahren statt.

 

Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen.

 

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die generelle Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Hierauf sollten Sie als Wähler achten.

 

Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Gemeindeverwaltung auch Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen kleinen Obolus in einem der Windecker Wahllokale am Wahltag Dienst zu versehen.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03


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