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Vorläufiger Personalausweis

Bürgeramt

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.

 

Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe 45x35 mm

Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen. In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.

 

Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis ist auch ein endgültiger Personalausweis  zu beantragen.

 

Zu erwartende Bearbeitungsdauer:
sofort

 

Art der Antragstellung:
persönlich, mit Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Stammbuch

 

Welche Gebühren fallen an?
10,00 Euro

 

Siehe auch "Personalausweis"

 

Ihre Ansprechpartner

Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03


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