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Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Widmung
Bauverwaltung
Die Widmung ist eine sogenannte "Allgemeinverfügung ", durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße " erhalten.
Die Erklärung, dass eine Straße als Sache im Gemeingebrauch jedermann zum Verkehr offensteht, muss vom Eigentümer der Straße (= Straßenbaulastträger) ausgesprochen werden. Dies ist bei sogenannten Gemeindestraßen die Gemeinde Windeck, bei Kreisstraßen der Rhein-Sieg-Kreis, bei Landesstraßen das Land Nordrhein-Westfalen und bei Bundesstraßen und Autobahnen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Widmung ist bei Gemeindestraßen Voraussetzung dafür, dass Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Gleichzeitig wird mit der Widmung die Straßenklassifizierung (z. B. Anliegerstraße, Wirtschaftsweg, Fußgängerzone) festgelegt und ggf. auch zu beachtende straßenrechtliche Beschränkungen, die in Verkehrszeichen später den Einwohnern gegenüber sichtbar werden.
So wie eine Widmung von Straßen erfolgen kann, können Straßen auch wieder entwidmet werden, wenn sie z. B nicht mehr benötigt werden. Daneben ist bei Eigentümerwechseln im Straßenbaubereich auch eine sogenannte Umstufung möglich z. B. wenn der Kreis das Eigentum an einer Kreisstraße auf die Gemeinde überträgt.
Widmungen werden grundsätzlich öffentlich bekannt gemacht.
Ihr Ansprechpartner
Zur Zeit unbesetzt.