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Wilder Müll

Bauverwaltung / Umwelt

Sachbereich 41
Nach wie vor gelangen erhebliche Mengen an sogenanntem Wilden Müll in die freie Landschaft. Waldränder, Waldwege, einsame Parkplätze, Siefen und Waldhänge sind bevorzugte Stellen, um sich der Grünabfälle, des Bauschuttes, des Kühlschrankes oder Fernsehers, der Autobatterien, des Altöles oder der Farbreste zu entledigen.

 

Die wilden Abfallablagerungen müssen vom Bauhof der Gemeinde Windeck eingesammelt und entsorgt werden. Für diese Arbeiten fallen allein für das Windecker Gemeindegebiet jährliche Kosten von ca. 12.000 EUR an. Diese von verantwortungslosen Personen verursachten Kosten werden von uns allen über die Grundgebühr bezahlt.

Dabei bietet die RSAG einen umfangreichen und komfortablen Entsorgungsservice für alle Abfallarten an, der über die ohnehin zu entrichtende Abfallgebühr hinaus in der Regel nichts kostet.


Jeder Haushalt erhält zum Beispiel mit dem Abfallkalender kostenlos vier Entsorgungskarten pro Jahr, mit denen man Sperrmüll, Grünabfälle, Elektrogroß- und Kühlgeräte abholen lassen kann. Für Sperrmüll und Grünabfälle gibt es eine Mengenbegrenzung je Karte von drei m3. Bei der Entsorgung größerer Mengen ist es aber kein Problem, an einem Abholungstermin gleich mehrere Karten einzusetzen.

Es bleibt allerdings bei max. vier kostenlosen Karten pro Jahr für jeden Haushalt.

 

Wenn man nicht von den Abfuhrterminen abhängig sein möchte, so besteht mit der Entsorgungsstation Eitorf (Im Auel 26) ortsnah die Möglichkeit, z. B. die folgenden Abfälle selbst anzuliefern:
  • Baustellen- und Renovierungsabfälle,
  • Bauschutt,
  • Akten,
  • belastete Althölzer,
  • Kühl- und Elektrogroßgeräte,
  • Elektronikschrott,
  • Grünabfälle,
  • Rodungshölzer,
  • Sperrmüll,
  • usw.

Hierbei können auch die Entsorgungskarten eingesetzt werden.


Die Öffnungszeiten sind Mo bis Fr. von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Sa. von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Karsamstag, geschlossen.


Bei Fragen kann man sich an die RSAG (Tel. 02241 / 306-0) wenden.

 

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer außerhalb der Abfallbeseitigungsanlagen Abfälle ablagert. Je nach Abfallart und Menge können unterschiedlich hohe Geldbußen verhängt werden, z. B. für:

Altreifen:

  • 80 – 200 Euro (bis 5 Stück)

Altöl:

  • 25 – 80 Euro (bis 5 l)

Bauschutt / Erdaushub:

  • bis 1 m3 : 50 – 410 Euro
  • über 5 m3 : 800 – 5.000 Euro

Grünabfälle:

  • ein Handwagen, Kofferraum:  5 – 30 Euro

Kühlschrank:

  • Einzelstück: 100 – 300 Euro

Die Kosten der Beseitigung kommen noch hinzu.

 

Sollte von dem illegal abgelagerten Abfall eine Umweltgefährdung ausgehen, so kann dieses auch als Straftat behandelt werden.

 

Im Sinne einer schönen, vielfältigen Landschaft und einer intakten Natur appelliert die Gemeinde Windeck an alle, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, zumal die Abfälle noch abgeholt werden. Sprechen Sie Nachbarn, Freunde, Bekannte oder andere Personen an, die im Begriff sind, z. B. Grünabfälle in den nächstgelegenen Siefen oder  Wald abzukippen und erklären sie ihnen, dass dies gesetzwidrig ist und Geldbußen nach sich ziehen kann. Schrecken Sie auch nicht davor zurück, bei Uneinsichtigkeit ein entsprechendes Vergehen dem Ordnungsamt der Gemeinde Windeck zu melden (Tel. 02292  /  601-101).


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