Gartenabfälle
Immer noch ist zu beobachten, dass Gartenabfälle in Ortsrandlagen an Waldrändern, Sieghängen und Waldwegen abgelagert werden. Rasen- und Gehölzschnitt bilden teilweise meterdicke Schichten und verleiten viele dazu, ihren Abfall ebenfalls dort abzuladen. Oft kommt von den Verursachern das Argument, dass die Grünabfälle doch verrotten würden und deshalb unschädlich seien.
Dies ist aber nicht der Fall. Abgesehen davon, dass die Landschaft verunstaltet wird, kommt es zum Stickstoffeintrag, der sogar das Grundwasser belasten kann. An nährstoffreichen Standorten breiten sich unerwünschte Pflanzenarten aus (z. B. Brennnessel).
Rechtlich sind solche Ablagerungen übrigens als illegale Abfallentsorgung zu werten, die mit der Erstattung der anfallenden Entsorgungskosten und beachtlichem Bußgeld belegt werden können.
Die im eigenen Garten anfallenden Grünabfälle sollten deshalb über einen fachgerecht aufgesetzten Komposthaufen zu wertvoller Gartenerde entwickelt oder über die Biotonne entsorgt werden. Informationen hierzu sind bei der RSAG verfügbar (/www.rsag.de oder Infotelefon 02241 / 306-306).
Bei hohem Anfall von Schnittgut können die im Abfallkalender enthaltenen kostenlosen vier Entsorgungskarten pro Jahr auch für Grünabfälle eingesetzt werden. Sie berechtigen zur Entsorgung von jeweils 3 m3, die gebündelt oder in Biosäcken zur Abholung bereitgestellt werden können.
Für den Bereich Ordnungsamt:
Ihr Ansprechpartner
Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Für den Bereich Umweltamt:
Ihr Ansprechpartner
Dr. Richard Grothus
Telefon: 02292 / 601-159
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: richard.grothus@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.02