Auslegung Bauleitpläne
Bauverwaltung / Bauleitplanung
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben.
Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Windeck (Mitteilungsblatt) bekannt gemacht.
Ihr Ansprechpartner
Georg Schirmer
Telefon: 02292 / 601-666
Fax: 02292 / 601-289
E-Mail: georg.schirmer@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 3.03