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Nachbarschaftsrecht

Ordnungsangelegenheiten

Die Regeln für Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze finden sich zunächst in dem für das gesamte Bundesgebiet geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hier vor allem in den §§ 903 bis 924 und 1004. Weitere Fragen haben die Länder in Landesgesetzen geregelt, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten und sich in Einzelheiten unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) vom 15. April 1969.

Da es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt, ist die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung Windeck nicht gegeben.

Zu diesem Thema ist jedoch beim Ordnungsamt der Gemeinde Windeck eine Informationsbroschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten" erhältlich.

 

In Fragen der Grenzbebauung wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung, S 41 bei der Gemeindeverwaltung Windeck.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10


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