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Fundsachen

Ordnungsangelegenheit

Fundsachen werden beim Fundamt der Gemeinde registriert, aufbewahrt und nach sechs Monaten entweder versteigert oder an den Finder herausgegeben. Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sich aber bei einem Wert über 5,00 Euro registrieren lassen. Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz, den der Verlierer zu zahlen hat.

 

Ihre Ansprechpartner

Martina Heinz
Telefon: 02292 / 601-103
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: martina.heinz@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.01

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a


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