Feuerwerk
Ordnungsangelegenheiten
Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Windeck erlaubt.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z. B. auf Bühnen zum Einsatz kommen.
Was muss ich mitbringen?
- formloser, schriftlicher Antrag
- Bezeichnung und Lage des Abschussgeländes
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühren richten sich nach Größe des Feuerwerkes.
Ihre Ansprechpartner
Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03
Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10