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Brauchtumsfeuer

Ordnungsangelegenheiten

Traditionelle öffentliche Brauchtumsfeuer (Martinsfeuer) sind mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung zulässig.

 

Dabei sind Sicherheits- und Brandschutzauflagen zu berücksichtigen, die mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt werden.

 

Abfälle oder behandelte Hölzer dürfen nicht verbrannt werden.

 

Nicht genehmigte Brauchtumsfeuer oder Verbrennen von Abfällen können zum kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr führen.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10


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