Alters- und Ehejubiläen
Unter Altersjubiläen fallen der 85. Geburtstag sowie alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Zu diesen Geburtstagen übermittelt die Bürgermeisterin schriftliche Glückwünsche.
Zu Geburtstagen ab dem 100. Lebensjahr überbringen die Bürgermeisterin sowie der Landrat bzw. deren Stellvertreter persönliche Glückwünsche.
Es können leider nur bei diesen Geburtstagen persönliche Glückwünsche der Bürgermeisterin übermittelt werden, da ansonsten die Vielzahl der Geburtstage den Rahmen sprengen würden.
Unter Ehejubiläen fallen Goldhochzeiten (50 Jahre), Diamantene Hochzeiten (60 Jahre),
Eiserne Hochzeiten (65 Jahre), Gnadenhochzeiten (70 Jahre)
In beiden Fällen (Alters- und Ehejubiläen) wird seitens der Gemeindeverwaltung bei den Jubilaren schriftlich angefragt und sich danach erkundigt, ob eine Veröffentlichung sowie eine persönliche Gratulation der Bürgermeisterin gewünscht werden.
Da der Gemeindeverwaltung nicht alle Ehejubiläen, vor allem von zugezogenen Bürgern, bekannt sind, teilen Sie bitte Ihnen bekannte Ehejubiläen mit.
Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Link
Telefon: 02292 / 601-112
Fax: 02292 / 601-291
E-Mail: andrea.link@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 1.03