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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Urkunden
Standesamt
Eine Urkunde (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Geburts-, Heirats-, Sterberegister) kann nur das Standesamt ausstellen, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetragen ist.
Ist z. B. eine Person in Windeck geboren, so bekommt sie ihre Geburtsurkunde oder Ablichtung aus dem Geburtsregister beim Standesamt Windeck. Ist sie jedoch auswärts geboren, so muss sie sich an das für ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden.
Die Kosten für eine Urkunde betragen 10,-- Euro, für jede weitere 5,-- Euro
Ihr Ansprechpartner
Uwe Stentenbach
Telefon: 02292 / 601-102
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: uwe.stentenbach@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 2