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Melderegisterauskunft

Bürgeramt

Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich bei der Meldebehörde zu beantragen.

 

Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens drei übereinstimmende Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden.

 

Folgende Daten werden übermittelt:

  • Einfache Melderegisterauskunft:
    Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift
  • Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sterbetag und -ort

Erweiterte Melderegisterauskünfte werden nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z. B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes). Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.

 

Art der Antragstellung
schriftlich, der Antrag muss unterschrieben eingereicht werden

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro

 

Ihre Ansprechpartner

Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03


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