.

Kfz-Abmeldungen

Bürgeramt

Das Abmelden von Kraftfahrzeugen ist beim Bürgeramt nur möglich, wenn folgende Unterlagen  vollständig vorgelegt werden können:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschild(er)

Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen.

 

Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief oder
  • eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters bzw.
  • ein vollständiger Kaufvertrag, der den Antragsteller als neuen Eigentümer ausweist.

Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief befindet sich nachweislich bei der Bank / dem Kreditinstitut.

 

Soll das Fahrzeug verschrottet werden und damit eine endgültige Abmeldung erfolgen, benötigen wir zusätzlich den Verschrottungsnachweis.

 

Gebühren für die Abmeldung:
SU - Kennzeichen:7,50 €
fremdes Kennzeichen:7,50 €
Kennzeichenreservierung:2,60 €
endgültige Abmeldung SU - Kennzeichen:10,80 €
endgültige Abmeldung fremdes Kennzeichen:15,90 €

 

Ihre Ansprechpartner

Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06

Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05

Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04

Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03


.
.

xxnoxx_zaehler