Kfz-Abmeldungen
Bürgeramt
Das Abmelden von Kraftfahrzeugen ist beim Bürgeramt nur möglich, wenn folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden können:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er)
Bei der Außerbetriebsetzung durch Bevollmächtigte ist neben den vorgenannten Unterlagen zusätzlich eine Verfügungsberechtigung vorzulegen.
Als Verfügungsberechtigung werden anerkannt:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief oder
- eine Vollmacht sowie der Ausweis des Fahrzeughalters bzw.
- ein vollständiger Kaufvertrag, der den Antragsteller als neuen Eigentümer ausweist.
Beantragt der Fahrzeughalter selbst die Außerbetriebsetzung, ist dieser zusätzliche Nachweis nicht erforderlich bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief befindet sich nachweislich bei der Bank / dem Kreditinstitut.
Soll das Fahrzeug verschrottet werden und damit eine endgültige Abmeldung erfolgen, benötigen wir zusätzlich den Verschrottungsnachweis.
Gebühren für die Abmeldung:
SU - Kennzeichen: | 7,50 € |
fremdes Kennzeichen: | 7,50 € |
Kennzeichenreservierung: | 2,60 € |
endgültige Abmeldung SU - Kennzeichen: | 10,80 € |
endgültige Abmeldung fremdes Kennzeichen: | 15,90 € |
Ihre Ansprechpartner
Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06
Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03