Ausländerwesen
Für die Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstitel ist grundsätzlich nur der Rhein-Sieg-Kreis, Ausländerwesen, zuständig.
Es wird vorab um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02241 / 13 3500 bei der Kreisverwaltung Siegburg gebeten.
Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige der EWR-Staaten ist zum 29.01.2013 abgeschafft worden. Die Ausländerbehörde stellt deshalb ab diesem Zeitpunkt keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr aus. Das Aufenthaltsrecht wird zukünftig ausschließlich durch den Nationalpass bzw. das Ausweisdokument und die Meldebescheinigung nachgewiesen.
Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Str. 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Fax: 02241 / 13-2179