Auskunftssperre
Bürgeramt
Jeder Bürger hat gem. §§ 50 ff. Bundesmeldegesetz das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten
- anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen,
- an Adressbuchverlage oder
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
Widerspruch einzulegen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange, eine Auskunftssperre zu beantragen. Der Antrag auf Auskunftssperre muss schriftlich mit entsprechenden Nachweisen beim Bürgeramt eingereicht werden. Der Bürger erhält aufgrund seines Antrags auf Auskunftssperre einen entsprechenden Bescheid.
Der Widerspruch zur Datenweitergabe an Adressbuchverlage etc. kann mündlich erfolgen.
Die Anträge sind gebührenfrei.
Was muss ich mitbringen?
schriftlicher Antrag (Formulare auf Antrag auf Auskunftssperre sind beim Bürgeramt erhältlich)
Ihre Ansprechpartner
Nicole Velten
Telefon: 02292 / 601-163
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: nicole.velten@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.06
Lea Frommann
Telefon: 02292 / 601-166
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: lea.frommann@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.05
Alexandra Pritz
Telefon: 02292 / 601-165
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: alexandra.pritz@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 0.04
Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-162
Fax: 02292 / 601-288
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Verwaltungsgebäude B (Rathausstr. 16), Raum B 2.03