Landtagswahl 2022
.
Abschleppaufträge
Ordnungsangelegenheiten
Das widerrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig.
Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.
Ggf. liegt auch noch der Tatbestand einer Abfallbeseitigung vor.
Ihre Ansprechpartner
Sebastian Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: sebastian.knoebel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a
Ottmar Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ottmar.hassel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10
.