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Abschleppaufträge

Ordnungsangelegenheiten

Das widerrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig.

 

Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.

 

Ggf. liegt auch noch der Tatbestand einer Abfallbeseitigung vor.

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Fröhlich
Telefon: 02292 / 601-104
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Brieden
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03

Herr Knöbel
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.03a

Herr Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus (Rathausstr. 12), Raum 0.10


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