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Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
- Sozialamt mittwochs geschlossen
Bürgeramt
- Montag - Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Tourismus Windecker Ländchen e. V.
Schönecker Weg 3
51570 Windeck - Schladern
Telefon +49 2292 19433
Telefax +49 2292 9562025
tourismus@gemeinde-windeck.de
www.windecker-laendchen.com
Geburt eines Kindes
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Geburtseinrichtung, wie z. B. in einem Geburtshaus geboren wurde, wird die Geburtsanzeige grundsätzlich von der Geburtseinrichtung übernommen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Sie die Geburt auch selbst im Standesamt anmelden. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen íst.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- Ihren Ausweis und ggf. den Ihres Partners
- einen Auszug aus Ihrem Heiratsregister
- einen Auszug aus dem Geburtsregister von Ihnen und gegebenenfalls auch einen Auszug aus dem Geburtsregister des anderen Elternteils
Wenn Sie nicht verheiratet sind und bereits die Vaterschaft anerkannt wurde, bringen Sie hiervon bitte eine Ausfertigung mit:
- Geburtsbescheinigung von der Hebamme oder dem Arzt/der Ärztin.
- Bestimmung über den Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes.
Nach der Anmeldung bekommen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes ausgehändigt.
Am besten setzen Sie sich vorab mit unserem Standesamt in Verbindung.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Stentenbach
Telefon: 02292 / 601-102
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: uwe.stentenbach@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I (Rathausstr. 12), Raum 2
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