Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.

Sie erreichen uns künftig unter

 

www.gemeinde-windeck.de

Private Wasserversorgungsanlagen

Die Gemeindewerke Windeck weisen darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Errichtung und Inbetriebnahme von privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen zum Betrieb sanitärer Anlagen, Waschmaschinen o.ä.) bei der Gemeinde Windeck, sowie beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises (E-Mail: gesundheitsaufsicht@rhein-sieg-kreis.de, Fax: 02241 – 13 3181) schriftlich anzuzeigen.

Den obigen Artikel versenden



Was möchten Sie gerne senden?






Spam-Schutz

Aus Gründen der Sicherheit ist dieses Formular mit einem Schutz gegen unerwünschte E-Mails (Spam) versehen.

Damit Sie dieses Formular absenden können, lösen Sie bitte die folgende Aufgabe.



.
.

xxnoxx_zaehler