Die Gemeindewerke Windeck weisen darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Errichtung und Inbetriebnahme von privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen zum Betrieb sanitärer Anlagen, Waschmaschinen o.ä.) bei der Gemeinde Windeck, sowie beim Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises (E-Mail: gesundheitsaufsicht@rhein-sieg-kreis.de, Fax: 02241 – 13 3181) schriftlich anzuzeigen.