Der Wahlausschuss des Rates der Gemeinde Windeck hat am 22.01.2020 entsprechend § 4 Kommunalwahlgesetz NRW folgende Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl am 13.09.2020 beschlossen, welche hiermit gemäß § 6 Kommunalwahlgesetz NRW bekannt gemacht wird.