Der Internetauftritt der Gemeinde Windeck ist umgezogen.
Sie erreichen uns künftig unter
www.gemeinde-windeck.de
Bekanntmachung der Gemeinde Windeck über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und die Erteilung von Eintragungsscheinen
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