Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
Artikelverzeichnis unserer Internetseite
Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Widmung
Bauverwaltung
Die Widmung ist eine sogenannte " Allgemeinverfügung", durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten.
Die Erklärung, dass eine Straße als Sache im Gemeingebrauch jedermann zum Verkehr offensteht, muss vom Eigentümer der Straße (= Straßenbaulastträger) ausgesprochen werden. Dies ist bei sogenannten Gemeindestraßen die Gemeinde Windeck, bei Kreisstraßen der Rhein-Sieg-Kreis, bei Landesstraßen das Land Nordrhein-Westfalen und bei Bundesstraßen und Autobahnen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Widmung ist bei Gemeindestraßen Voraussetzung dafür, dass Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Gleichzeitig wird mit der Widmung die Straßenklassifizierung (z. B. Anliegerstraße, Wirtschaftsweg, Fußgängerzone) festgelegt und ggf. auch zu beachtende straßenrechtliche Beschränkungen, die in Verkehrzeichen später den Einwohnern gegenüber sichtbar werden.
So wie eine Widmung von Straßen erfolgen kann, können Straßen auch wieder entwidmet werden, wenn sie z. B nicht mehr benötigt werden. Daneben ist bei Eigentümerwechseln im Straßenbaubereich auch eine sogenannte Umstufung möglich z. B. wenn der Kreis das Eigentum an einer Kreisstraße auf die Gemeinde überträgt.
Widmungen werden grundsätzlich öffentlich bekannt gemacht.
Ihr Ansprechpartner
Georg Schirmer
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: georg.schirmer@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 36

