Renovierungsarbeiten im Bürgerbüro vom 14.06.2013 bis 27.06.2013
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Auslegung Bauleitpläne
Bauverwaltung / Bauleitplanung
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben.
Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Windeck (Mitteilungsblatt) bekannt gemacht.
Ihr Ansprechpartner
Georg Schirmer
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: georg.schirmer@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 36

