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Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens in den Gemarkungen Leuscheid, Dattenfeld und Herchen

Hier: Flurbereinigung Leuscheid (Flur 1 – 5, 7 – 18, 85 – 87, 96); Dattenfeld (Flur 4 – 11); Herchen (Flur 6 + 7)

 

Im Auftrag des Finanzamtes Siegburg wird hiermit bekannt gegeben, dass nach vorangegangenem Feldvergleich durch die Katasterverwaltung in den nächsten Wochen und Monaten durch die Finanzverwaltung - Bodenschätzungsstelle - innerhalb der o. g. Gemarkungen eine Nachschätzung nach Flurbereinigung durchgeführt wird.


Dabei werden kleine Handbohrungen und vereinzelt auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben durchgeführt.

 

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Kulturflächen haben den beauftragten Personen das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten (§15 Bodenschätzungsgesetz).

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei:

Finanzamt Siegburg
XX - ALS
Mühlenstr.19
53721 Siegburg

 

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