Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Feuerwerk
Ordnungsangelegenheiten
Das Abbrennen von Feuerwerken (Silvester ausgenommen) ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Gemeinde Windeck erlaubt.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die z.B. auf Bühnen zum Einsatz kommen.
Was muss ich mitbringen?
- formloser, schriftlicher Antrag
- Bezeichnung und Lage des Abschussgeländes
- Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühren richten sich nach Größe des Feuerwerkes.
Ihre Ansprechpartner
Christian Gärtner
Telefon: 02292 / 601-105
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: christian.gaertner@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 5
Rolf Büser
Telefon: 02292 / 601-101
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: rolf.bueser@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 5
Ottmar Hassel
Telefon: 02292 / 601-205
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: ottmar.hassel@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 6

