Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck
Markt 10 - 11
53783 Eitorf
Telefon: 02243 / 8443-0
Fax: 02243 / 8443-5235
Homepage: www.rhein-sieg-kreis.de
Bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen hat das Jugendamt einen Schutzauftrag. Im Rahmen seines Wächteramtes muss es Gefährdungen des leiblichen, geistigen und seelischen Wohls eines Kindes verhindern bzw. beseitigen. Das Jugendamt ist zur Erfüllung seines Wächteramtes oft auf Mitteilungen und Informationen von Nachbarn, Lehrern, Erziehern oder auch von Freunden eines Kindes oder Jugendlichen angewiesen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Kind durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch gefährdet ist, rufen Sie bitte im Jugendamt an. Die Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes führen mit Ihnen ein telefonisches oder persönliches Gespräch.
Das Jugendamt behandelt Ihre Angaben vertraulich. Daten von Ihnen als Melder/in werden grundsätzlich nicht weiter gegeben.
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an das Jugendamt wenden und um Inobhutnahme bitten.
Inobhutnahmen sind Maßnahmen zur vorläufigen Krisenintervention, um Kinder und Jugendliche in Eil- und Notfällen vor Gefährdung zu schützen.
Das Jugendamt betreut die Kinder oder Jugendlichen bei geeigneten Personen, in einer Einrichtung oder betreuten Wohnform.
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