Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Geburt eines Kindes
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Geburtseinrichtung, wie z.B. in einem Geburtshaus geboren wurde, wird die Geburtsanzeige grundsätzlich von der Geburtseinrichtung übernommen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Sie die Geburt auch selbst im Standesamt anmelden. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen íst.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- Ihren Ausweis und ggf. den Ihres Partners
- Ihre Heiraturkunde
- Ihre Geburtsurkunde und ggf. die Ihres Partners
Wenn Sie nicht verheiratet sind und bereits die Vaterschaft anerkannt wurde, bringen Sie hiervon bitte eine Ausfertigung mit:
- Geburtsbescheinigung von der Hebamme oder dem Arzt/der Ärztin.
- Bestimmung über den Vornamen und ggf. den Familiennamen des Kindes.
Nach der Anmeldung bekommen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes ausgehändigt.
Am besten setzen Sie sich vorab mit unserem Standesamt in Verbindung.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Stentenbach
Telefon: 02292 / 601-102
Fax: 02292 / 601-293
E-Mail: uwe.stentenbach@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus I, Raum 2
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