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Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des/der Bürgermeisters/in der Gemeinde Windeck am 18.11.2018
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte | 16031 |
Wähler/innen | 8691 |
Ungültige Stimmen | 40 |
Gültige Stimmen | 8651 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) | Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, Kennwort | Stimmen |
Stenger, Daniel | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 2956 |
Gauß, Alexandra Christine | Christlich Demokratische Union, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokratische Partei (CDU, GRÜNE, FDP) | 4652 |
Mohr-Simeonidis, Ingeborg | DIE LINKE (DIE LINKE) | 116 |
Jucken, Klaus | Einzelbewerber | 244 |
Krechel, Dirk | Einzelbewerber | 217 |
Lehmann, Hans-Christian | Einzelbewerber | 466 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Gauß, Alexandra Christine (Wahlvorschlag Nr. 2) mit 4652 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese damit gewählt ist.
Gemäß §§ 39 und 46e KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die nach der Gemeindeordnung oder Kreisordnung für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats wählbaren Bewerber, wenn sie nicht wahlberechtigt gemäß § 7 sind,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 22.12.2018 einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Die Frist beginnt gemäß § 63 Absatz 2 KWahlO mit dem Tage dieser Bekanntmachung. Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin, Rathausstr. 12, 51570 Windeck, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Windeck, den 23.11.2018
gez. Sonntag
Die Wahlleiterin
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