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Wahlbekanntmachung

Am 14. Mai 2017 findet die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

1. Die Gemeinde Windeck gehört zum Wahlkreis 25 – Rhein-Sieg-Kreis I und ist in 28 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.04.2017 bis 23.04.2017 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Für die Gemeinde Windeck werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 14.00 Uhr im Rathaus II in Windeck-Rosbach zusammen.

2. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der/Die Wähler/in gibt
seine/ihre Erststimme in der Weise ab,
dass er/sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem/welcher Bewerber/in sie gelten soll,
und seine/ihre Zweitstimme in der Weise,
dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/in in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, was er/sie gewählt hat.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Gemeinde (Wahlamt) die Briefwahlunterlagen beschaffen (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Er/Sie muss seinen/ihren Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Bürgermeister übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der/Die Wähler/in kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle (Wahlamt) des Bürgermeisters abgeben. Die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses sind ebenfalls öffentlich. Siehe Punkt 4 dieser Wahlbekanntmachung.

 

Jede/r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

Windeck-Rosbach, den 05.05.2017

 

gez.
Lehmann
Bürgermeister


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