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Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Gem. § 10 Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) wird das nachfolgend bezeichnete Dokument öffentlich zugestellt:

 

I. Behörde für die zugestellt wird:


Gemeinde Windeck
Gemeindewerke Windeck, Die Betriebsleitung
(Stabsstelle III)
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach

 

II. Zustellungsadressat / letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:


Herrn
Jan Boleslaw Lewinowicz
Kalk-Mülheimer-Str. 100
51103 Köln

 

III. Bezeichnung des/ der Dokumente, das/ die zugestellt wird/ werden:


Bezeichnung

Bescheid über Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016

Aktenzeichen

 VR 127132

Datum
27.01.2017

 

IV. Bezeichnung der Stelle, an der das Dokument eingesehen werden kann:

 

Gemeindewerke Windeck
Die Betriebsleitung
Stabsstelle III
Zimmer 31
Rathausstr. 12
51570 Windeck-Rosbach

 

Öffnungszeiten:


Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

und Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

 

Durch die Zustellung werden ggfs. Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Gem. § 10 Abs. 2 S. 7 LZG NRW gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Windeck-Rosbach, den 17.02.2017

 

Gemeinde Windeck
Der Bürgermeister


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