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Ast- und Strauchwerk von Privatgrundstücken behindern Räum- und Streufahrzeuge

Im Hinblick auf das laufende Winterhalbjahr sind die Fahrstrecken auf denen Winterdienst durchzuführen ist durch die Mitarbeiter des Bauhofes überprüft worden. Alljährlich stellen die in den Fahrbahnbereich wachsenden Hecken, Sträucher sowie überhängendes Astwerk eine Beeinträchtigung für die Streufahrzeuge bzw. Müllfahrzeuge dar.

 

Teilweise ist eine ordnungsgemäße und vor allem im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zwingend notwendige Durchführung des Winterdienstes dann nicht mehr im vollem Umfang gewährleistet. Bei den Einsätzen kommt es oftmals durch Ausweichmanöver nicht nur zu einer Gefährdung der Fahrer, sondern auch des gesamten Verkehrs. Darüber hinaus kommt es unweigerlich zu Schäden an den Räum- und Streufahrzeugen.

 

Daher die Bitte an alle Grundstückseigentümer, dass von Ihrem Grundstück in den Straßenraum ragende Ast- und Strauchwerk bis in eine Höhe von 4,50 Meter (Lichtraumprofil) zu beseitigen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Windeck, Herrn Fröhling, Tel. 02292/601-160 oder mark.froehling@gemeinde-windeck.de

 

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