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Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/38 „Rosbach – Ärztehaus Kirchstraße"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Gemeinde Windeck beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/38 „Rosbach – Ärztehaus Kirchstraße" gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Konkretisierung und Fortführung des Verfahrens einzuleiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen."

 

Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Absatz 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO):

 

„Der vorstehende Aufstellungsbeschluss stimmt mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Windeck vom 13.12.2016 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absatz 1 und 2 BekanntVO)."

 

Windeck, den 24.01.2017

 

Hans-Christian Lehmann
Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsanordnung:

 

„Vorstehender Ratsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht."

 

Windeck, den 24.01.2017

 

Hans-Christian Lehmann

Bürgermeister

 

 

Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/38 „Rosbach – Ärztehaus Kirchstraße"

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Windeck hat den vorgelegten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/38 "Rosbach – Ärztehaus Kirchstraße" gebilligt und die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen.

 

Der Planungsbereich ist in beiliegendem Übersichtsplan kenntlich gemacht.

 

Der Planentwurf liegt

 

in der Zeit vom 06.02.2017 bis einschließlich 06.03.2017

 

im Rathaus der Gemeinde Windeck, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 35 in Windeck-Rosbach während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

Montag bis Freitagvon 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlichvon 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag, der nach dem Inkrafttreten der Satzung gestellt werden könnte) ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Windeck, den 24.01.2017

 

Hans-Christian Lehmann
Bürgermeister

 

Planunterlagen

Übersichtsplan (Größe: 917 kB; Downloads bisher: 1378; Letzter Download am: 17.04.2024)

Bebauungsplan (Größe: 3.97 MB; Downloads bisher: 1287; Letzter Download am: 20.04.2024)

Vorhaben- und Erschließungsplan (Größe: 2.71 MB; Downloads bisher: 1414; Letzter Download am: 21.04.2024)

Begründung - textliche Festsetzungen (Größe: 1.55 MB; Downloads bisher: 2069; Letzter Download am: 07.04.2024)

 

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