Renovierungsarbeiten im Bürgerbüro vom 14.06.2013 bis 27.06.2013
Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Winterdienst
Damit der Reiz einer winterlichen Landschaft nicht verlorengeht
- Informationen rund um den Winterdienst -

Kaum ein anderes Thema wirft alle Jahre wieder so viel Fragen auf, wie der Winterdienst. Gerade die Ereignisse der letzten Wintersaison sind uns allen noch in guter Erinnerung, da jeder Bürger unmittelbar davon betroffen war. Und niemand kann ausschließen, dass wir in den kommenden Winterperioden erneut mit einer vergleichbaren Situation konfrontiert werden. Die Verwaltung der Gemeinde Windeck hat daher alle Anstrengungen unternommen, die Serviceleistungen des Winterdienstes im Rahmen der verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten zu verbessern.
Winterdiensthotline
Das Leistungsspektrum umfasst alle Informationen rund um den Winterdienst. Unter den angegebenen Kontaktdaten erhalten Sie, neben allgemeinen Auskünften, auch täglich aktualisierte Informationen über die praktische Durchführung des Winterdienstes.
Susanne Engelberth
Telefon: 02292 / 601-147
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: susanne.engelberth@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 47
Infolge des großen Informationsbedürfnisses wurde die Hotline um einen zusätzlichen Mitarbeiter erweitert.
Marco Walkenbach
Telefon: 02292 / 601-158
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: marco.walkenbach@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 58
Die Hotline können sie unter der genannten Rufnummern zu folgenden Zeiten erreichen:
montags – donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr sowie 13.30 - 15.30 Uhr
freitags 8.30 - 12.30 Uhr
Ferner besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Fax oder E-mail.
Ziele und Auftrag des Winterdienstes
Die Durchführung des kommunalen Winterdienstes richtet sich auf die Gewährleistung der Befahrbarkeit des Straßennetzes und die gefahrlose Nutzung der Gehwege unter winterlichen Bedingungen. Dabei stellt die Räum- und Streupflicht keine reine Serviceleistung der Gemeinde dar, sondern leitet sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ab. Das Anforderungsniveau verlangt dabei von den Kommunen keinen Winterdienst in unbegrenzter Form. Man stellt vielmehr auf die Zumutbarkeit ab, die sich wiederum an der tatsächlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune orientiert.
Die Rahmenbedingungen werden auf der Grundlage des Landesstraßenrechtes individuell abgestimmt und spiegeln sich in den Festlegungen der kommunalen Straßenreinigungssatzungen wieder.
Die landesrechtlichen Regelungen ermöglichen es den Kommunen, Teile ihrer Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen. Hiervon hat die Gemeinde Windeck Gebrauch gemacht.
Detaillierte Informationen zur Pflichtstellung des Grundstückeigentümers im Winterdienst erhalten Sie unter dem Themenbereich „Antworten auf die meist gestellten Fragen".
Fragen zum Winterdienst
Nachfolgend finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den Winterdienst
Zu welchen Zeiten wird der gemeindliche Winterdienst durch den Bauhof ausgeführt ?
Um die Verkehrssicherheit des morgendlichen Berufsverkehrs zu gewährleisten, beginnen die Mitarbeiter des Bauhofes und unserer Vertragsfirma werktags ihren Räum- u. Streudienst in der Regel um 23.30 Uhr. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt im 2-Schichtenbetrieb.
So halten wir die Windecker Straßen in der Zeit von 23.30 Uhr bis 20.00 Uhr eis- und schneefrei und wirken der Gefahr drohender Straßenglätte auch präventiv entgegen.
Bei starkem Schneefall und extremen Witterungsverhältnissen, werden die Einsatzpläne an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst.
Welche Straßen werden in der Gemeinde Windeck geräumt ?
Alle Straßen, auf denen der kommunale Winterdienst durchgeführt wird, sind im Straßenverzeichnis aufgeführt. Sie finden dieses unter nachfolgendem Link >>Straßenverzeichnis<< (Größe: 63 kB; Downloads bisher: 2036; Letzter Download am: 18.06.2013)
Wie bereitet sich der Bauhof auf den Einsatz vor?
Im Winterdienst kommt es auf das richtige Timing an. Ein effizienter und wirkungsvoller Winterdienst setzt eine detaillierte und intensive Planung voraus. Daher beginnt der Bauhof bereits in den Sommermonaten mit den organisatorischen Vorbereitungen. Hierzu gehören neben der Wartung der Winterdienstfahrzeuge auch die vorausschauende Beschaffung von Streustoffen.
In der Winterperiode erhalten wir über den speziellen Straßen-Wetterbericht des Deutschen Wetterdienstes spezifische Informationen, die als Planungshilfe für den täglichen Einsatz dienen. Ein zusätzlich eingerichteter Bereitschaftsdienst prüft regelmäßig die Straßenverhältnisse und koordiniert die jeweiligen Einsätze, damit die Mitarbeiter ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen können.
Wer ist als Bürger verpflichtet zur Schaufel zu greifen?
Die landesrechtlichen Regelungen ermöglichen es den Kommunen, Teile ihrer Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen. Hiervon hat die Gemeinde Windeck Gebrauch gemacht. Die Pflichtstellung des Eigentümers ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung bezeichnet.
Zu welchen Zeiten und in welchem Umfang ist der Räum- und Streupflicht nachzukommen?
Grundsätzlich sind alle Anlieger innerhalb der Ortslagen verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücksfront regelmäßig (bei Bedarf auch mehrmals täglich) von Eis und Schnee freizuhalten.
In der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach Entstehen der Glätte, zu beseitigen.
Nach 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 10.00 Uhr des folgenden Tages, zu beseitigen.
Soweit nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist, haben sich die Anlieger beider Straßenseiten den Räum- und Streudienst zu teilen. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist auf einer Seite der Fahrbahn ein mindestens 1,50 m breiter Gehstreifen ab Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.
Der Winterdienst ist in diesen Fällen von
-Anliegern mit ungeraden Hausnummern an ungeraden Tagen und
-Anliegern mit geraden Hausnummern an geraden Tagen durchzuführen.
Ist nur eine einseitige Ortslage vorhanden, so ist der Winterdienst nur von den Anliegern dieser Straßenseite zu leisten.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Wo darf der Schnee gelagert werden ?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Welche Streustoffe dürfen verwendet werden ?
Grundsätzlich sind bei Eis- und Schneeglätte abstumpfende Mittel zu streuen. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Mitteln ist nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie z.B. Treppen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken, zugelassen.
Es ist darauf zu achten, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit auftauenden Mitteln bestreut und diese Mittel enthaltender Schnee nicht auf den genannten Bereichen gelagert werden darf.
Welche Konsequenzen sind zu befürchten, wenn der satzungsrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen wird ?
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die bestehende Satzungsregelung kann ein Bußgeld nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verhängt werden.
Kommt der Grundstückseigentümer seiner ihm auferlegten Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, haftet er für die Schäden, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren und trägt auch die strafrechtlichen Konsequenzen.
Erfahren Sie mehr über die Satzung: >>Straßenreinigungs- und Gebührensatzung<< (Größe: 600 kB; Downloads bisher: 1751; Letzter Download am: 18.06.2013)
Sie suchen ein zuverlässiges und kompetentes Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung des Winterdienstes auf privatrechtlicher Basis?
Besonders für ältere oder kranke Menschen stellt der Winter eine besondere Herausforderung dar. Nicht alle können ihrer Räum- und Streupflicht problemlos nachkommen. Einige Bürgerinnen und Bürger denken deshalb darüber nach, eine private Firma mit dem Winterdienst zu beauftragen. Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Anbieter zu erleichtern, haben wir einige uns bekannte Firmen in einer Liste zusammengefasst. Die Auflistung ist nicht abschließend, d.h., weitere Anbieter können sich bei der Verwaltung melden, um in die Liste aufgenommen zu werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeinde Windeck nicht als Vermittler der privaten Anbieter tätig wird. Es obliegt jeder Bürgerin und jedem Bürger selbst einen geeigneten Anbieter zu suchen und auf privatrechtlicher Basis eine Beauftragung vorzunehmen.
Verzeichnis private Dienstleister -Winterdienst- | ||
| Name | Anschrift | Kontakt Tel. |
| Bastian & Sohn | Rudolf-Diesel-Str. 4 | 02292 / 680884 |
| Kommunaldienstleistungen | 51570 Windeck-Mauel | 0172 / 2896851 |
| Dieter Dülsner | Kantstr. 8 | 02292 / 911991 |
| Dienstleistungen rund ums Haus | 51570 Windeck-Rosbach | 0172 / 5858248 |
| Gartenbau Manfred Feld | Saaler Str. 39 | 02292 / 3679 |
| nur im Bereich Ortslage Leuscheid | 51570 Windeck-Leuscheid | |
| Michael Fuchs | Im Auel 28 | 02243 / 840345 |
| Gartengestaltung und Pflege | 53783 Eitorf | 0171 / 4819388 |
| Jens Hülsberg | Kirschkamp 6 | 02291 / 901084 |
| Garten- u. Landschaftsbau, Tiefbau | 51545 Waldbröl | 0171 / 6565887 |
| Frank Kappenstein | Bellingen 8 | 02292 / 921853 |
| 51570 Windeck-Bellingen | 0175 / 2200625 | |
| Michael Keuenhof | Altebach 5 | 02243 / 844155 |
| Garten- u. Landschaftsbau GmbH | 53783 Eitorf | 0172 / 2977846 |
| Kirchner Gartenervice | Am Dorfplatz 7 | 02682 / 9669106 |
| 57589 Pracht | 0152 / 28686623 | |
| Ralf Müller | Dorflinde 3 | 02295 / 6812 |
| Garten- u. Landschaftsbau | 51570 Windeck-Gutmannseichen | 0171 / 7704928 |
| Schrapers & Limbach GbR | Herder Str. 18 | 02292 / 911912 |
| Baumaschinenverleih u. Winterdienst | 51570 Windeck-Rosbach | 0174 / 9086695 |
| Senei Garten- u. Landschaftsgestaltung | Im Rehwinkel 5 | 02243 / 840613 |
| Inh. Holger Sengelhoff | 51570 Windeck-Herchen | |
| Agrarservicegesellschaft Südwestfalen GmbH | Hauptmühle 5 | 02753 / 2711 |
| Einsatz regionaler Vertragspartner | 57339 Erndtebrück | |
Der Bauhof
Zuverlässigkeit, Qualität und Kompetenz, damit Sie sicher durch den Winter kommen
Die Gemeinde Windeck ist bemüht, den vielen unterschiedlichen Wünschen und Ansprüchen an den Winterdienst auf der Grundlage des bestehenden Räum- und Streuplanes gerecht zu werden. Auch wenn die haushaltsrechtlichen Zwänge ein sicherlich wünschenswertes „Rundum-Sorglos-Paket" nicht zulassen, sind die Salzvorräte hinreichend aufgefüllt und die Mitarbeiter des Bauhofes stehen mit ihren gewarteten Fahrzeugen bereit, um sich der Herausforderung Winterdienst zu stellen und somit die Sicherheit und Mobilität der Bürger zu gewährleisten.
Wir sind für Sie da


Die Mitarbeiter der Fahrbereitschaft. Sie beginnen ihren Dienst meist zu nachtschlafender Zeit, damit sich das Straßennetz in den frühen Morgenstunden in einem verkehrssicheren Zustand befindet und der Berufsverkehr rollen kann.

Und was es sonst noch zu räumen und streuen gibt. Die Mitarbeiter des Bauhofes, die sich um die übrigen im Winterdienst bedeutsamen Bereiche bemühen (z.B. Öffentliche Plätze, Fußwege, P+R Anlagen, Gehwege, Winterdienst an kommunalen Gebäuden).


Sie gewährleisten einen einsatzbereiten Fuhrpark und das bei Tag und Nacht. Die Mitarbeiter unserer Werkstatt.
Die Leistungen des gemeindlichen Winterdienstes in Zahlen
Räum- und Streubezirke
Fahrbahnreinigung 3
Geh- u. Fußwege, Parkplätze, Sonstiges 2
Gesamtstreustrecke
Farbahnreinigung ca. 350 km
Durchschnittliche Fahrtzeiten der Streufahrzeuge in der Fahrbahnreinigung je Bezirk
nur Streuen ca. 5 - 6 Std.
Räumen und Streuen bis zu 14 Std.
Einsätze des Bauhofes erfolgen im 2-Schichtenbetrieb
Eingesetzte Räumfahrzeuge
Fuhrpark Bauhof 5
Unternehmer 1
Rückblick auf den Winter 2010
Der Winterdiest stellt für jeden Bauhof eines der "härtesten Geschäfte" des Jahres dar. Ein Winter der Kategorie 2010 mit Räum- und Streueinsätzen rund um die Uhr hat Personal und Technik oftmals an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht.
Dazu kam der Druck des "Salznotstandes". Schwindende Salzvorräte und eingestellte Salzlieferungen belasten die Verantwortlichen in Bauhof und Verwaltung zusätzlich. Der Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes musste schließlich nachgekommen werden, notfalls auch ohne Salz und mit alternativen Streustoffen. Diese waren am Markt ebenso schwierig zu erhalten, wie die Auftaumittel. Und wenn sich eine Quelle auftat, dann wurde die Ware zu schwindeleregenden Preisen angeboten.
Durch die hohe Belastung von Personal und Fuhrpark kam es immerwieder zu Ausfällen. Einige vorausschauende und planvolle Organisationen ermöglichte jedoch, diese weitgehend aufzufangen und führte letztlich dazu, dass Mensch und Technik den widrigen Bedingungen des Winters 2010 standgehalten haben.
Nachfolgend einige Zahlen zum „Extremwinter 2010" im Vergleich mit den Jahren 2008, 2009 und 2011.
Die Einsatzzeiträume in den Vergleichsjahren sind nahezu identisch und erstrecken sich auf die Zeit von:
2008 01.01.08 bis 26.03.08 21.11.08 bis 15.12.08
2009 02.01.09 26.03.09 18.12.09 29.12.09
2010 01.01.10 12.03.10 26.11.10 31.12.10
2011 01.01.11 24.02.11 28.11.11 20.12.11
Positive Aspekte des Winterdienstes 2010
- Weitgehend durchgängiger Streubetrieb ohne Extremeinschränkungen und Straßensperrungen
- Starke Inanspruchnahme der Informationsmöglichkeiten -insbesondere Hotline-
- Hotline wurde nicht nur als Beschwerdemanagement genutzt sondern auch für Anregungen und Änderungsvorschläge
- Großes Bürgerinteresse am Serviceangebot „Suche nach einem privaten Winterdienstanbieter"
Ein ehrliches Wort zum Schluss
Auch wenn wir uns noch so sehr bemühen, den Winterdienst so gut wie möglich durchzuführen, kann es trotzdem zu Engpässen oder Zeitverzögerungen kommen. Bei einer Streustrecke von 350 km können die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig sein. Heftiger Schneefall kann dazu führen, dass eine „frisch" geräumte Straße innerhalb kürzester Zeit wieder zugeschneit ist.
Bitte bedenken Sie, dass auch auf der Straße parkende Autos eine besondere Herausforderung für die Räumfahrzeuge darstellen. In Ausnahmefällen ist das Räumen solcher Straßen unmöglich. In vielen Fällen kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung des Winterdienstes. Helfen Sie mit, einen ungehinderten Räum- und Streueinsatz durchzuführen, indem Sie den Fahrbahnbereich in einer zur Durchfahrt geeigneten Breite freihalten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie für die außergewöhnlichen Situationen Verständnis aufbringen und positiv gestaltend bei der Verbesserung des Winterdienstes mitwirken.





