Renovierungsarbeiten im Bürgerbüro vom 14.06.2013 bis 27.06.2013

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Riegel vor!

MitteilungsblattDas Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.

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Kontakt

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach

Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300

Öffnungszeiten

Verwaltung

  • Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Bürgeramt

  • Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  •                    13:30 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tourismusbüro

Im Bahnhofsgebäude 
Waldbröler Str. 3

51570 Windeck-Schladern

Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31

 Öffnungszeiten

  • Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Anschlussbeiträge Kanal und Wasser

Stabsstelle III Gemeindewerke
Die Erhebung von Anschlussbeiträgen richtet sich nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) und den dazu erlassenen Satzungen der Gemeinde Windeck.


Danach ist eine Beitragserhebung zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile vorgesehen.

Die von den Anliegern zu leistenden Beiträge werden nach festen Beitragssätzen  ermittelt. Dieser Beitragssatz unterscheidet sich je nach Art des vorhandenen Kanals (Schmutz-/Regenwasser).
Die Berechnung erfolgt darüber hinaus auch nach der Größe der jeweiligen Grundstückseinheit und der baurechtlich zulässigen Bebauungsmöglichkeit (z.B. Gewerbebauten; Wohnbauten; Berücksichtigung der Geschossigkeiten).

Generell besteht bei der Heranziehung zu öffentlichen Abgaben die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten die Forderungen zinspflichtig zu stunden (siehe Stichwort „Stundung“).

 

Ihr Ansprechpartner

Ulrike Barth
Telefon: 02292 / 92940-12
Fax: 02292 / 92940-29
E-Mail: ulrike.barth@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus IV, Raum KS4


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