Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans

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Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden.

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Kontakt

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach

Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300

Öffnungszeiten

Verwaltung

  • Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Bürgeramt

  • Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  •                    13:30 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tourismusbüro

Im Bahnhofsgebäude 
Waldbröler Str. 3

51570 Windeck-Schladern

Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31

 Öffnungszeiten

  • Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Das Wetter in Windeck



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Mietzuschuss

Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss  beantragen.

 

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (http://wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Internetseite www.mwebwv.nrw.de unter dem Stichwort "Service" ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter dem Stichwort "Wohnen" weitere Informationen zu Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Beate Pütz
Telefon: 02292 / 601-144
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: beate.puetz@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 44

Wohngeld für Heimbewohner

Ihre Ansprechpartnerin

Martina Jasser
Telefon: 02292 / 601-143
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: martina.jasser@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 43

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