Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Was ist Was? Rathauswegweiser A - Z
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Mietzuschuss
Einkommensschwache Mieter einer Wohnung können Wohngeld als Mietzuschuss beantragen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert dem Wohngeldproberechner (http://wohngeldrechner.nrw.de) ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Internetseite www.mwebwv.nrw.de unter dem Stichwort "Service" ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter dem Stichwort "Wohnen" weitere Informationen zu Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Beate Pütz
Telefon: 02292 / 601-144
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: beate.puetz@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 44
Wohngeld für Heimbewohner
Ihre Ansprechpartnerin
Martina Jasser
Telefon: 02292 / 601-143
Fax: 02292 / 601-295
E-Mail: martina.jasser@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 43
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