Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans

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Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden.

Riegel vor!

MitteilungsblattDas Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.

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Kontakt

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach

Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300

Öffnungszeiten

Verwaltung

  • Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Bürgeramt

  • Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  •                    13:30 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tourismusbüro

Im Bahnhofsgebäude 
Waldbröler Str. 3

51570 Windeck-Schladern

Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31

 Öffnungszeiten

  • Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Das Wetter in Windeck



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Vollmachten (Vorsorgevollmacht)

Rhein-Sieg-Kreis

- Kreissozialamt -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 13-0 (Zentrale)
Homepage: www.rhein-sieg-kreis.de

Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises ist Ansprechpartner für Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz können volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht ohne Hilfe erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig oder seelisch behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, betreut werden.

 

Die Betreuungsstelle unterstützt die Betroffenen, deren Angehörige und die Betreuer/innen.

Sie informiert in allen Angelegenheiten einer Betreuung, bietet Informationsmaterial hierzu an sowie für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. 

 

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