Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans
Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck
Das Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.
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Kontakt
Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach
Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Bürgeramt
- Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Tourismusbüro
Im Bahnhofsgebäude
Waldbröler Str. 3
51570 Windeck-Schladern
Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31
Öffnungszeiten
- Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Wetter in Windeck
Vollmachten (Vorsorgevollmacht)
Rhein-Sieg-Kreis
- Kreissozialamt -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel.: 02241 / 13-0 (Zentrale)
Homepage: www.rhein-sieg-kreis.de
Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises ist Ansprechpartner für Angelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz können volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht ohne Hilfe erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig oder seelisch behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, betreut werden.
Die Betreuungsstelle unterstützt die Betroffenen, deren Angehörige und die Betreuer/innen.
Sie informiert in allen Angelegenheiten einer Betreuung, bietet Informationsmaterial hierzu an sowie für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
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