Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leuscheid-Nord" und 18. Änderung des Flächennutzungsplans

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Integriertes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Windeck

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden.

Riegel vor!

MitteilungsblattDas Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.

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Kontakt

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach

Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300

Öffnungszeiten

Verwaltung

  • Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Bürgeramt

  • Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  •                    13:30 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tourismusbüro

Im Bahnhofsgebäude 
Waldbröler Str. 3

51570 Windeck-Schladern

Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31

 Öffnungszeiten

  • Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Umlegung

Bauverwaltung

Das Umlegungsverfahren ist rechtlich in den §§ 45 ff. des Baugesetzbuches geregelt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neugeordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die baulich oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann eine Umlegung durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.

 

Die Umlegung ist also quasi eine Art "Flurbereinigungsverfahren" für einen begrenzten Teil der Gemeinde. Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

 

Die Umlegung wird durch einen Beschluss der Umlegungsstelle eingeleitet und durch die Planungsabteilung der Bezirksregierung Köln (ehem. Amt für Agrarordnung) durchgeführt. Im Umlegungsbeschluss ist das Umlegungsgebiet zu bezeichnen. Die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke sind dabei einzeln aufzuführen.

 

Der Umlegungsbeschluss ist in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Gemeinde Windeck.

 

Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens werden die öffentlichen Bücher (Grundbuch und Liegenschaftskataster) berichtigt.

  

Ihr Ansprechpartner

Georg Schirmer
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: georg.schirmer@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 36


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