Renovierungsarbeiten im Bürgerbüro vom 14.06.2013 bis 27.06.2013

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MitteilungsblattDas Mitteilungsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung. Hierin finden Sie sämtliche aktuellen amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung. Weiter finden Sie kostenfrei alle aktuellen und archivierten Presse-Artikel von 12/2000 bis heute.

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Kontakt

Gemeinde Windeck
Rathausstraße 12
51570 Windeck-Rosbach

Telefon: 02292 / 601 - 0
Fax: 02292 / 601- 300

Öffnungszeiten

Verwaltung

  • Montag - Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Bürgeramt

  • Montag - Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  •                    13:30 Uhr bis 19:00 Uhr

  • Freitag  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Tourismusbüro

Im Bahnhofsgebäude 
Waldbröler Str. 3

51570 Windeck-Schladern

Telefon: 0 22 92 / 9 29 08 31

 Öffnungszeiten

  • Mittwochs - Freitag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Auslegung Bauleitpläne

Bauverwaltung / Bauleitplanung 

Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,  die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung von Anregungen und Bedenken gegeben.

Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Windeck (Mitteilungsblatt) bekannt gemacht.

 

Ihr Ansprechpartner

Georg Schirmer
Telefon: 02292 / 601-136
Fax: 02292 / 601-296
E-Mail: georg.schirmer@gemeinde-windeck.de
Ort: Rathaus II, Raum 36


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